Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Zweckverband Klärwerk Steinhäule ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit
§ 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG)
barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für die Website des Zweckverbandes https://www.zvk-s.de
Stand der Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) vereinbar:
- PDF-Dateien:
Aus rechtlichen Gründen sind PDF-Dateien bei Öffentlichen Bekanntmachungen nicht Barrierefrei. Alle anderen PDF-Dateien werden nach Möglichkeit in Zukunft barrierefrei gestaltet und es wird deren Inhalt als Webseite zusätzlich dargestellt. - Audiodeskription für Videos:
Die Videos auf den Seiten Mechanische Reinigung, Biologische Reinigung, Adsorptive Reinigung und Schlammbehandlung werden in naher Zukunft mit Untertiteln versehen. - Leichte Sprache:
Die Umsetzung in Leichter Sprache (Gebärdensprache) nach § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i.V. m. § 4 BITV 2.0 wird in naher Zukunft umgesetzt und auf der Webseite veröffentlicht - Bilder, Fotos und Grafiken
Es kann vereinzelt vorkommen, das Bilder, Fotos und Grafiken nicht mit alternativen Texten versehen sind. Dies wird ständig geprüft und nachgebessert - Karteneinbindung von Google Maps:
Die Google-Maps-Karteneinbindungen sind nicht barrierefrei bedienbar. Wir erarbeiten derzeit eine barrierefreie Alternative zur Darstellung der in Google Maps verzeichneten Adressdaten, die teilweise bereits verfügbar ist. - Automatische Seitenumbruch (Reflow)
Die Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen. Seiten können dadurch nicht korrekt angezeigt werden. - Bedienung mit der Tastatur
Die Umsetzung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. - Syntaxanalyse
Die Syntaxanalyse des HMTL-Codes ist noch nicht vollständig fehlerfrei. Dies liegt an dem verwendeten WordPress Theme. Da dies ein größerer Umbau unserer Seite bedeutet, verzögert sich die Umsetzung dieses Bereiches
Erstellung dieser Erkärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.03.2021 erstellt. Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung entsprechend § 4 Absatz 2 L-BGG durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 17.03.2021 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Bitte teilen Sie uns diese mit und nutzen Sie dafür unser Kontaktformular. Bitte beschreiben Sie im Kommentarfeld die möglichen Mängel oder Barrieren möglichst genau. Wir werden Ihren Hinweis prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Zweckverband Klärwerk Steinhäule
Reinzstr. 1
89233 Neu-Ulm
E-Mail: info@zvk-s.de
Tel: 0731 / 97 97 2 – 0
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Zweckverband Klärwerk Steinhäule wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie weiter oben in dieser Erklärung unter „Feedback zur Barrierefreiheit und Kontakt“.
Falls der Zweckverband Klärwerk Steinhäule nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel. +49 711 279-3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte
Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
Inklusionsbeauftragter der Stadt Ulm
Herr Oliver Arnold
Grüner Hof 5
89073 Ulm
Tel. +49 731 161-5331
o.arnold@ulm.de
https://www.ulm.de/leben-in-ulm/menschen-mit-behinderung/wegweiser/a-bis-c/behindertenbeauftragter
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.