30.11.2022 Änderung der Verbandssatzung des ZVK
Aufgrund von §§ 5, 6 und 21 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. S. 408), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 259,260) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 259) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Klärwerk Steinhäule am 17. November 2022 folgende Änderung der Verbandssatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Verbandssatzung des Zweckverbandes Klärwerk Steinhäule vom 1. Februar 1984 in der
Fassung vom 25. November 2021 wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Auf die Verfassung, Verwaltung und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes finden die
Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg, die Verordnung des Innenministeriums
über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf
Grundlage des Handelsgesetzbuches (Eigenbetriebsverordnung-HGB – EigBVO-HGB) Anwendung.“
§ 2
1. § 5 Absatz 2 Nr. 8 erhält folgende Fassung:
„8. die Ausführung von Vorhaben des Liquiditätsplans für Investitionsmaßnahmen, wenn
die Ausgaben im Einzelfall den Wert von 2,5 Millionen € übersteigen,“
2. § 5 Absatz 2 Nr. 10 erhält folgende Fassung:
„10. die Regelung der Rechnungsprüfung, insbesondere die Bestimmung eines Abschlussprüfers
im Fall einer Jahresabschlussprüfung,“
3. § 5 Absatz 2 Nr. 11 erhält folgende Fassung:
„11. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresüberschusses
oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entlastung der Geschäftsleitung,“
2
Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des ZV Klärwerk Steinhäule
§ 3
1. In § 13 Absatz 2 Nr. 4 wird das Wort „Vermögensplans“ durch die Worte „Liquiditätsplans
für Investitionsmaßnahmen“ ersetzt.
2. In § 13 Absatz 2 Nr. 5 wird das Wort „Vermögensplans“ durch die Worte „Liquiditätsplans
für Investitionsmaßnahmen“ ersetzt.
§ 4
§ 15 a erhält folgende Fassung:
„§ 15 a Wirtschaftsjahr, Stammkapital, Rechnungswesen
(1) Das Wirtschaftsjahr des Verbandes ist das Kalenderjahr.
(2) Von der Festsetzung eines Stammkapitals wird abgesehen.
(3) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Zweckverbandes erfolgen nach
dem Eigenbetriebsgesetz auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches
und nach der Eigenbetriebsverordnung-HGB.“
§ 5
§ 17 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Zur Finanzierung der Ausgaben des Liquiditätsplans für Investitionsmaßnahmen erhebt
der Verband bei seinen Mitgliedern eine Eigenvermögensumlage, soweit die Ausgaben nicht
aus Abschreibungen, Zuschüssen, Krediten und sonstigen Einnahmen des Liquiditätsplans
für Investitionsmaßnahmen gedeckt werden.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag 1. Januar 2023 in Kraft.
Ulm, den 17. November 2022
Der Verbandsvorsitzende
Gunter Czisch
Oberbürgermeister
02.11.2022 Sitzung der Verbandsversammlung am 17.11.2022
Am 17.11.2022 findet eine Verbandsversammlung des ZVK im Ulmer Rathaus, Großer Sitzungssaal, statt
15.06.2022 Sitzung der Verbandsversammlung am 30.06.2022
Am 30.06.2022 findet eine Verbandsversammlung des ZVK im Ulmer Rathaus, Großer Sitzungssaal, statt
10.06.2021 Sitzung der Verbandsversammlung am 24.06.2021
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Klärwerk Steinhäule hat am 25. November 2021 Änderungen der Verbandssatzung beschlossen
11.11.2021 Sitzung der Verbandsversammlung am 25.11.2021
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Klärwerk Steinhäule hat am 25. November 2021 Änderungen der Verbandssatzung beschlossen
16.12.2021 Änderung der Verbandssatzung des ZVK
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Klärwerk Steinhäule hat am 25. November 2021 Änderungen der Verbandssatzung beschlossen