29.06.2020
Änderung der Verbandssatzung des ZVK
Wann und Wo
Tag der Veröffentlichung: 29. Juni 2020
Downloads
Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Klärwerk Steinhäule
Aufgrund von
§§ 5, 6 und 21 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. S. 408), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 259,260) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 259) hat die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Klärwerk Steinhäule am 25. Juni 2020 folgende Änderung der Verbandssatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Verbandssatzung des Zweckverbandes Klärwerk Steinhäule vom 1. Februar 1984 in der
Fassung vom 27. November 2019 wird wie folgt geändert:
§ 1
1. § 13 Absatz 2 Ziffer 4 erhält folgende Fassung:
„4. Ausführungen von Vorhaben des genehmigten Vermögensplans im Einzelfall bis zu 500.000 €.“
2. In § 13 Absatz 2 wird nach der Ziffer 4 folgende Ziffer 5 eingefügt:
„5. Vergabe von Aufträgen im Rahmen genehmigter Kostenanschläge und im Rahmen des Vermögensplans im Einzelfall: unbegrenzt.“
3. In § 13 Absatz 2 werden die bisherigen Ziffern 5, 6, 7, 8 und 9 zu den Ziffern 6, 7, 8, 9 und 10.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ulm, den 25. Juni 2020
Der Verbandsvorsitzende
Gunter Czisch
Oberbürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Absatz 4 GemO in Verbindung mit § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Klärwerk Steinhäule geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ulm, den 25. Juni 2020
Der Verbandsvorsitzende
Gunter Czisch
Oberbürgermeister
Alle Bekanntmachungen
30.11.2022 Änderung der Verbandssatzung des ZVK
Öffentliche Bekanntmachung
31.10.2024 Sitzung der Verbandsversammlung am 14.11.2024
Öffentliche Bekanntmachung
13.06.2024 Sitzung der Verbandsversammlung am 27.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung